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Bauholz entsorgen

Bauholz entsorgen

Inhaltsverzeichnis

Die richtige Entsorgung von Bauholz ist abhängig davon, ob das Holz behandelt wurde. Ein unbehandeltes Holz kann in der Regel immer kostenlos abgegeben werden, etwa in Recyclinghöfen. Ein behandeltes oder belastetes Holz muss hingegen zur Deponie gebracht werden, hierbei werden dann auch Gebühren fällig.

  • Bauholz ist eine wertvolle Ressource, die auch kostenlos angenommen wird, insbesondere wenn dieses Holz unbehandelt ist.
  • Private Entsorger sind meistens günstiger als eine Deponie.
  • Behandeltes Holz kann nur bei Deponien entsorgt werden, gegen eine Gebühr.
  • Um (weitere) Gebühren zu vermeiden, sollte Holz immer sortenrein entsorgt werden.

Kleine Menge an Bauholz entsorgen

Wenn es sich um eine kleine Menge unbehandeltes Bauholz handelt, dann ist die Entsorgung einfach und meistens sogar kostenlos. Jeder Recyclinghof kann das Bauholz annehmen, meistens sogar sehr gerne, denn Bauholz ist eine wertvolle und gefragte Ressource.

Bei behandeltem Holz ist dies wiederum anders, denn die Entsorgung ist aufwendig und mit Kosten verbunden, somit ist auch die Entsorgung kostenpflichtig. Problematisch wird es bei großen Mengen, da die Kosten erheblich sein können.

Bei großen Mengen ist immer ein privater Entsorger zu beauftragen, denn diese sind günstiger als Deponien.

Weshalb sind private Entsorger günstiger?

Private Entsorger sind meistens nicht günstiger als Deponien, umso verwunderlicher ist es im Falle von Bauholz. Die privaten Entsorgungsunternehmen bieten bessere Konditionen an, da sie behandeltes und unbehandeltes Holz gleichermaßen benötigen. Sie haben zumeist direkte Abnehmer hierfür und können daher einen besseren Preis anbieten als öffentliche Deponien. Ein Preisvergleich kann aus diesem Grund sinnvoll sein.

Was gibt es bei der Entsorgung von Bauholz zu beachten?

Die Entsorgung von Bauholz unterliegt der Altholzverordnung, die wiederum ist, unterteilt in vier Kategorien, welche zur Gebührenrechnung Anwendung finden. Bauholz kann je nach Einsatzzweck nämlich auch mit giftigen Stoffen versetzt sein, dies wird bei der Gebührenordnung berücksichtigt.

  • Klasse A I: Unbehandeltes Altholz – es ist wieder lackiert, lasiert oder mit Schadstoffen versetzt.
  • Klasse A II: Enthalten keine halogenorganischen Verbindungen (auch nicht in der Beschichtung), Schwermetalle, PVC oder Holzschutzmittel.
  • Klasse A III: Mit Beschichtungen, die auf halogenorganischen Verbindungen basieren. Darf nicht in Kontakt gekommen sein mit Schutzmitteln.
  • Klasse A IV: Problematische Fälle, diese enthalten unter anderem Holzschutzmittel. Dieses Holz ist am schwierigsten zu entsorgen.

Die Klasse IV ist dabei am teuersten, weil das Holz durch großen Aufwand wieder für den Wiederverwertungskreislauf tauglich gemacht werden muss, somit fallen auch die höchsten Gebühren an.

Die Kosten können insgesamt verringert werden, indem das Bauholz immer sortenrein gelagert wird und wiederum auch innerhalb der vier Klassen sortiert wurde, damit fallen meistens auch die Gebühren niedriger aus. Für den Entsorger ist das nämlich ein großer Aufwand, der anschließend entfällt.