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Altholz entsorgen

Altholz entsorgen

Inhaltsverzeichnis

Wo kann Altholz entsorgt werden?

  • Das Altholz darf nicht mit Kunststoff beschichtet sein, da es ansonsten nicht in die Altholzsammlung gehört und über den Sperrmüll oder auf den Recyclinghöfen entsorgt werden muss.
  • Bei speziellen Aufbereitungsanlagen können Bauelemente wie Türen, Parkett, Türzargen, Gartenhäuser und andere Holzbaustoffe aus dem Außenbereich entsorgt werden.
  • Auf dem Recyclinghöfen können Zimmertüren und -Zargen entsorgt werden, wenn dies aus unbehandeltem oder nur lackierten Holz handelt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen diese als Bauabfälle bei speziellen Aufbereitungsanlagen entsorgt werden.

Wie wird Altholz richtig entsorgt?

Abhängig von der Herkunft und Nutzung kann das Altholz mit verschiedenen Fremdstoffen belastet sein. Diese entscheiden bei einer ordnungsgemäßen Altholzentsorgung über die Weiterverwertung. Daher wird das Altholz in Fachbetrieben abhängig von der Schadstoffbelastung in verschiedene Kategorien unterteilt.

Wenn Kunden Ihre Altholzabfälle vor der Entsorgung bereits sortenrein sortieren. Dadurch wird zum Umweltschutz beigetragen. Die Sortierung erfolgt in vier Kategorien.

Beim Altholz dürfen die Einzelteile nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1,50 Meter sein. Ebenso darf das Holz nicht schwerer als 50 kg sein, da dies ansonsten nicht ins Fahrzeug geladen werden kann. Es dürfen pro Abholung höchstens 3 Kubikmeter Altholz zur Abholung bereitstehen, von denen höchsten 0,5 Kubikmeter aus Renovierungsarbeiten stammen dürfen.

Ebenso kann das Altholz auf Recyclinghöfen und Entsorgungsanlagen angeliefert werden. Dazu gibt es sogenannte Holzkarten bei den meisten Entsorgungsbetrieben, die zuvor ausgefüllt und dort abgegeben werden müssen. Einige Unternehmen bieten auch einen sogenannte Expressservice an. Bei dieser wird das Altholz innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Anmeldung abgeholt.

Was gehört zu Altholz?

  • Nicht behandeltes Altholz wie beispielsweise Paletten und Transportkosten aus Vollholz (naturbelassene Hölzer)
  • Behandeltes Altholz wie z.B. Paletten aus Holzwerkstoff und Schallholz
  • Belastetes Altholz wie beispielsweise Paletten aus Verbundmaterialien, Altholz aus Sperrmüll
  • Besonderes belastetes Altholz wie Dachstühle und Fenster

Was gehört nicht zu Altholz?

  • Gewerbliche Abfälle
  • Gartenabfälle wie Baumschnitt
  • Fenster mit Glas
  • Türen oder Sonstiges mit Glas und / oder Spiegel
  • Holzmöbel mit Polster

Was geschieht nach der Entsorgung mit dem Altholz?

Bei Altholz handelt es sich um einen sehr vielseitig verwendbaren Rohstoff. Dieser wird in Deutschland sowohl stofflich wie auch energetisch genutzt. Zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz trägt das Holz einen wichtigen Beitrag zu. Es werden fossile Energieträger und energieintensive Materialien durch die Erzeugung von Wärme und Energie ersetzt. In Deutschland werden durch die energetische und stoffliche Subsituation jährlich somit etwa 66 Millionen Tonnen CO2 eingespeichert.

Warum ist es wichtig, Altholz fachgerecht zu entsorgen?

Altholz muss fachgerecht entsorgt werden, da es sonst nicht recycelt und wiederverwertet werden kann. Lackierte Hölzer enthalten Schadstoffe, die aus Lacken oder Holzschutzmitteln stammen oder sie sind beschichtet mit PVC oder anderen Dingen. Dieses Holz darf nicht verbrannt werden und kann somit auch nicht weitergenutzt oder verarbeitet werden.

Ist Altholz entsorgen die Antwort auf die schwindenden Rohstoffe und wachsenden Müllberge?

In den vergangenen 50 Jahren hat sich der Verbrauch von Holz mehr als verdoppelt. Daher ist das Recyclen von Altholz immer wichtiger. Zudem wächst nicht die Menge Holz nach, die wir Menschen benötigen. Altholz wird zu 20 Prozent zu Spanplatten weiterverarbeitet. Doch ebenso werden Holpaletten hergestellt, wenn möglich.
Deutschland hat ein jährliches Marktvolumen von ca. 8 Mio. Tonnen Altholz. Etwa 80 Prozent des Altholzes wird in Altholzkraftwerken zur Gewinnung von Energie und Wärme verwendet.

Zu den nachwachsenden Rohstoffen gehört Holz. Zudem ist es eine regenerative Energiequelle. In der Altholzverordnung ist die rechtliche Regelung für die Entsorgung von Hölzern geregelt. In der Baubranche oder der Möbelindustrie fällt Altholz oft an. Doch es wird auch als Verpackung in Industrie- und Gewerbebetrieben genutzt. Somit fällt Holz und Altholz an bei:

  • Sägeresten und Verschnitt
  • Produktionsreste
  • Abbrucharbeiten (dazu zählt auch Parkett und Laminat)
  • Baustellenreste
  • Eisenbahnschienen