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Elektrische Zahnbürste entsorgen

Elektrische Zahnbürste entsorgen

Inhaltsverzeichnis

Elektrische Zahnbürsten werden immer beliebter, denn sie geben aufgrund von intelligenten Zusatzfunktionen die Sicherheit, dass die Zähne richtig gereinigt werden. Eine ausgediente elektrische Zahnbürste muss aber auch entsorgt werden, hier stellt sich die Frage, wie dies geschieht. Im Hausmüll ist die Entsorgung nicht gestattet, allerdings sind Händler zur Rücknahme verpflichtet und es gibt zusätzlich noch Sammelstellen von Gemeinden.

  • Elektrische Zahnbürsten dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
  • Größere Händler (unter bestimmten Bedingungen) und Online-Händler sind zur Annahme verpflichtet.
  • Elektrische Zahnbürsten sind Elektrokleingeräte und sind unter dem Elektrogesetz definiert, sie können bei kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Elektrische Zahnbürsten richtig entsorgen

Elektrische Zahnbürsten sind nach Gesetz Elektrokleingeräte, dies kann in Deutschland unter dem Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) nachgelesen werden. Durch diese Definition ist eine Entsorgung im Hausmüll nicht gestattet.

Aufgrund des Gesetzes gibt es für die Verbraucher diverse Vorteile, denn ein Händler (auch Online-Händler) sind unter gewissen Bedingungen zur Rücknahme verpflichtet. Dies dient dem Recycling, welches der EU immer wichtiger wird.

Wann muss ein Händler das Gerät zurücknehmen?

Seit Juli 2016 gibt es die Rücknahmepflicht für Händler, jedoch unterscheidet das Gesetz zwischen kleinen und großen Geräten. Da es sich hier immer um ein Kleingerät handelt, gibt es keinerlei Bedingungen – auch eine Neuanschaffung darf nicht vorausgesetzt werden. Um ein Kleingerät handelt es sich immer, wenn die Kantenlänge unter 25 cm liegt.

Hinweis: Kleine Händler (unterhalb von 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) sind von der Rücknahmepflicht ausgeschlossen. Durchaus gibt es aber Händler, die dennoch diese Geräte annehmen, vordergründig dann, wenn das Altgerät abgegeben wird. 

Die Entsorgung von elektrischen Geräten an den richtigen Stellen ist wichtig, um das Recycling zu gewährleisten. Die Hersteller wurden auch aufgrund des Gesetzes in die Pflicht genommen, sich hierum zu sorgen.

Wie muss ein Online-Händler auf die Rücknahme reagieren?

Das Gesetz umfasst auch Online-Händler und Versandhändler, hierbei ist die Versand- und Lagerfläche entscheidend, diese muss mindestens 400 Quadratmeter umfassen, erst dann greift die Rücknahmepflicht. Die Händler müssen aber kein Versandetikett zur Verfügung stellen, weshalb Verbraucher meistens selbst für den Versand aufkommen müssen.

Händler, welche der verpflichtenden Rücknahme unterliegen, dürfen nicht darauf hinweisen, dass es auch kommunale Sammelstellen gibt. Insofern ist der Händler in der Verantwortung, die Entsorgung zu übernehmen. Einige Online-Händler arbeiten mit lokalen Dienstleistern zusammen, wodurch die Abgabe vor Ort ermöglicht wird.

Kommunale Sammelstellen für elektrische Zahnbürsten

Eine Möglichkeit, um elektrische Zahnbürsten fachgerecht zu entsorgen ist, diese in kommunalen Sammelstellen abzugeben. Mit wenigen Klicks lassen sich die Anlaufstellen ermitteln. In aller Regel ist die Entsorgung sogar kostenfrei.